Rauchmelder – Lebensretter

Rauchmelder können Ihr Leben retten! Auf dieser Seite erhalten Sie alle Informationen zu Rauchmeldern und zur Rauchmelderpflicht.

Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?
  • In allen Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen. Die entsprechende Erläuterung gemäß des Staatsministeriums Baden-Württemberg, Pressestelle der Landesregierung, lautet: ,,Solche Aufenthaltsräume finden sich als Schlafzimmer, Kinderzimmer oder Gästezimmer insbesondere in Wohnungen, aber auch in anderen Gebäuden, wie z.B. in Gasthöfen und Hotels, Gemeinschaftsunterkünften, Heimen oder Kliniken.”
  • In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren. In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden. 
 
Wer muss Rauchmelder installieren?
  • der Eigentümer (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum)
 
Verantwortlich für die Rauchmelder Wartung (Betriebsbereitschaft):
  • In Mietwohnungen: der Mieter bzw. Bewohner der Wohnung (im Fachjargon: der unmittelbare Besitzer) – es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst
    ABER: Der Vermieter ist dennoch immer in der Pflicht, die von ihm oder über Dritte (externe Dienstleister) installierten Melder betriebsbereit zu halten, d.h. die regelmäßige Wartung zu übernehmen. Diese mietrechtliche Pflicht verdrängt auch anderslautende Regelungen zur Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern in einzelnen Landesbauordnungen!
  • Im selbst genutzten Wohnraum: der Eigentümer

Ein guter Rauchmelder sollte für Verbraucher folgende wichtige Kriterien erfüllen: Er muss zuverlässig Brandrauch erkennen und mit einem unüberhörbaren, lauten Warnton (> 85 Dezibel) alarmieren. Die Montage und Bedienung sollte einfach zu handhaben sein und die Bedienungsanleitung entsprechend verständlich. Der Rauchmelder soll zudem mindestens 10 Jahre halten und eine hohe Sicherheit vor Falschalarmen bieten.

Als eine Orientierungshilfe dient der Rauchmelder-Test der Stiftung Warentest. Der Rauchmelder-Test macht deutlich, dass bereits viele gute Rauchmelder im (Fach-)Handel auch günstig zu haben sind. Um unnötige Falschalarme zu vermeiden, sollte die Technik des Rauchmelders auf dem neuesten Stand sein. Achten Sie beim Kauf eines Rauchmelders daher auf das Qualitätszeichen Q, zu erkennen am Q-Logo. Dieses finden Sie auf der Verpackung des Gerätes und auf dem Rauchmelder selbst.

Irrtum Nr. 1:
Wenn es brennt, bleibt mir genug Zeit, das Gebäude zu verlassen.
Falsch! Im Brandfall bleiben höchstens 120 Sekunden zur Flucht.

 


 

Irrtum Nr. 2:
Ein Rauchmelder im Flur reicht.
Falsch! Rauchmelder gehören in ALLE Flure, Schlaf- und Kinderzimmer.

 


 

Irrtum Nr. 3:
Nur Vermieter sind dazu verpflichtet, Rauchmelder zu installieren.
Falsch! Auch ALLE Eigentümer sind dazu gesetzlich verpflichtet!

 


 

Irrtum Nr. 4:
Ich bemerke auch im Schlaf den Brand rechtzeitig.
Falsch! Nachts schläft auch der Geruchssinn, man wird im Brandfall nicht wach.


 

 

Irrtum Nr. 5:
Qualität von Rauchmeldern erkennt man allein am CE-Zeichen.
Falsch! Gute Rauchmelder tragen zusätzlich das Qualitätszeichen „Q“.